Abgeordnetenentschädigung
Wir Abgeordneten im Parlament haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sie soll unsere persönliche und politische Unabhängigkeit sichern. Die Höhe der Entschädigung wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Landtag per Gesetz beschlossen. Von ihrer Entschädigung bestreiten Abgeordnete unter anderem Aufwendungen für ihre Wahlkreisarbeit, Bürgerbüros und Fahrtkosten.
Derzeit erhalte ich folgende Entschädigung (Stand ab 01. 08. 2012):
Steuerpflichtige Grundentschädigung: 5079,65 € brutto
Steuerfreie Kosten- und Fahrtkostenpauschale 2039,13. Die Entschädigung wird gekürzt, wenn ich bei Gremiensitzungen fehle.
Zusätzlich bekomme ich als Abgeordnete monatlich eine Rentenversicherungszahlung (derzeit noch nicht zu beziffern) sowie die Erstattung von 50 Prozent meiner Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung (derzeit 305 €).
Wie alle Abgeordneten des sächsischen Landtages habe ich freie Fahrt im sächsischen Netz der Deutschen Bahn und erhalte Zuwendungen für Mitarbeiter und Sachausstattung in den Regionalbüros.
Aufgrund der von der Koalititon im Dezember 2010 beschlossenen Veränderungen im Abgeordnetengesetz steigen derzeit die Abgeordnetenentschädigung ohne Beschluss des Landtages an.
Grund dafür ist die per 1. 1. 2011 eingeführte Indizierung der Abgeordnetenentschädigung. Mehr dazu und zu unserer Kritik daran in der Rede meines Kollegen Karl-Heinz Gerstenberg.
Spenden
Nebeneinkünfte
Die Abgeordneten der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN legen Nebeneinkünfte und weitere Bezüge offen, die nicht aus der Arbeit im Landtag herrühren. Damit wollen wir ganz bewusst um Vertrauen werben. Wir GRÜNEN Abgeordneten im Sächsischen Landtag agieren unabhängig und sind nicht Interessen anderer Geldgeber verpflichtet.
Nach meinem Ausscheiden aus dem Stadtrat vertrete ich die Landeshauptstadt Dresden als von der Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN benannte, sachkundige Bürgerin in der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Oberes Elbtal und im Aufsichtsrat der städtischen Gesellschaft Cultus gGmbH. Für diese ehrenamtlichen Tätigkeiten erhalte ich Sitzungsgelder und für die Cultus gGmbH eine Aufwandsentschädigung. Meine jährlichen Erträge aus dem Planungsverband betragen je nach Häufigkeit der Sitzungen 100 - 200 EUR und aus der Cultus gGmbH 500 - 700 EUR.
Um mir eine Rückkehr in meinen Beruf zu sichern und nicht von der Politik abhängig zu werden, bin ich Teilhaberin einer Rechtsanwaltskanzlei geblieben. Ich übe diesen Beruf derzeit nicht aus und erhalte aus der Kanzlei keine Einnahmen.