Hintergrund:
Seit dem 1.1.2007 erhalten die Bundesländer Geld vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Sachsen bekam bisher ca. 88 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Verkehrsbau (frühere Förderung nach dem gemeindlichen Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes).
Ab dem 1.1.2014 fällt die bisher im Bundesrecht festgelegte, verkehrliche Zweckbindung für dieses Geld weg. Die GRÜNE- Landtagsfraktion will daher durch eine Neuregelung im Landesrecht die Zweckbindung für die gemeindliche Verkehrsfinanzierung wieder herstellen und gleichzeitig die Prioritätensetzung bei der Vergabe des Fördergelds verändern.
Derzeit werden in Sachsen aus den Entflechtungsgeldern 85 Prozent in den Straßenbau und 15 Prozent in den Öffentlichen Verkehr investiert. Radverkehrsmaßnahmen wurden aus diesem Topf noch nie gefördert - auch weil das frühere Bundes-GVFG das nicht vorsah.
Der Gesetzentwurf "Sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz" (Drs. 5/9593):
GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf